Rauchschutz
Türen mit einer Rauchschutzfunktion verhindern den Durchtritt von Rauch durch Öffnungen in Wänden und damit eine schnelle Ausbreitung von Rauchgasen nach dem Ausbruch eines Brandes. Damit können Flucht- und Rettungswege in Gebäuden für eine bestimmte Zeitspanne ohne Atemschutzgerät genutzt werden (z.B. im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses).
Im Brandfall sind in vielen Fällen nicht die Flammen die größte Gefahr, sondern die vom Brandherd ausgehende Rauchentwicklung und dabei insbesondere das geruchlose und hochgiftige Kohlenmonoxid. Rauchschutztüren sind deshalb mit umlaufenden Dichtungen und absenkbaren Bodendichtungen ausgestattet, aber nicht völlig rauchdicht – die Leckrate d.h. Rauchdurchlässigkeit des Türelementes darf im Prüfungsverfahren einen gesetzlich festgelegten Grenzwert nicht überschreiten.
Rauchschutztüren müssen immer geschlossen gehalten werden und dürfen nur dann offen stehen bleiben, wenn sie mit einer bauaufsichtlich zugelassenen Feststellvorrichtungen ausgerüstet sind, die im Falle eines Brandes das Verschließen der Türe automatisch auslösen.
Die Montage von Rauchschutzelementen muss gemäß den Vorgaben des Herstellers und der Einbauanleitung erfolgen. Rauchschutztüren können als Multifunktionstür mit weiteren Eigenschaften wie Feuerschutz oder Schallschutz ausgestattet werden.